Rechtliche Verordnungen ab 1.10.2022

Die  Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV) tritt am 1.10.2022 in Kraft und soll für zwei Jahre gelten. Der Bundesrat hat dem Erlass der Verordnung in seiner Sitzung am 16.9.2022 zugestimmt.

Die Verordnung betrifft öffentliche, private und Firmengebäude und sieht vor:

Jährliche Heizungsprüfungen für Gebäude mit Gasheizungen werden verpflichtend. Dabei sollen die Anlagen zum Beispiel auf niedrigere Vorlauftemperaturen und eine Absenkung während der Nacht eingestellt werden.

Der sogenannte hydraulische Abgleich wird für große Gebäude mit zentraler Wärmeversorgung durch Erdgas verpflichtend. Hierdurch sollen Heizungen effizienter arbeiten. Es geht um eine optimale Verteilung des Wassers in den Heizkörpern.

Ineffiziente, ungesteuerte Heizungspumpen in Gebäuden mit Erdgasheizung müssen ausgetauscht werden.

Quelle: https://www.haufe.de/immobilien/wohnungswirtschaft/mindesttemperatur-in-wohnungen_260_569040.html